„Vorbeugehäftlinge“ und „Sicherungsverwahrte“
Thementext der Ausstellung "Zeitspuren" aus dem Biografienraum. Etwas mehr als die Hälfte der ca. 9200 deutschen Häftlinge im KZ Neuengamme hatte die Kriminalpolizei auf der Grundlage des „Vorbeuge-Erlasses“ vom 14. Dezember 1937 als „Kriminelle“ eingewiesen. Im KZ wurden sie als „Berufsverbrecher“ (BV) bezeichnet und mit einem grünen Winkel gekennzeichnet. Außerdem lieferte die Justiz Strafgefangene zur „Vernichtung durch Arbeit“ an die SS aus. Diese Häftlinge wurden im KZ ab Ende 1942 als „Sicherungsverwahrte“ (SV) bezeichnet. Sie trugen den grünen Winkel mit der Spitze nach oben.
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Art des Mediums:
Text
Format:
Digitales Medium
Sprache:
Deutsch
Herausgeber:
KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Veröffentlicht:
Hamburg: KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Erscheinungsjahr:
2008
Signatur:
J5.2027
Rechtliche Bedingungen:
alle Rechte vorbehalten