„Sonderbehandlung 14 f 13“ – Transport nach Bernburg
Die Themenmappe der Ausstellung „Zeitspuren“ beschreibt die nach dem Aktenzeichen „14 f 13“ benannte Mordaktion im Frühjahr 1941. Die Aktion ging auf eine Anordnung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, zurück, nach der Häftlinge durch Ärzte der „Aktion T4“(„Euthanasie“-Aktion) ausgewählt und in den Tötungszentren der „Aktion T 4“ ermordet werden sollten. Die von der Vorauswahl in den Konzentrationslagern erfassten Häftlinge mussten vor der Ärztekommission antreten. Eine ärztliche Untersuchung fand nicht statt. In der Rubrik „Diagnose“ auf den Meldebogen finden sich unter anderem Eintragungen wie „Rasseschänder“, „Hetzer und Deutschenfeind“, „berüchtigter Kommunist“. Als Ort der Tötung der im KZ Neuengamme ausgewählten Häftlinge war die Heil- und Pflegeanstalt in Bernburg a. d. Saale vorgesehen, in der zuvor bereits im Rahmen der „Euthanasie“-Aktion („Aktion T 4“) Behinderte ermordet worden waren. Einige Zeit nach der ärztlichen Erfassung wurden die Häftlinge abtransportiert. Kurz nach ihrer Ankunft in Bernburg wurden sie dem Anstaltsarzt vorgeführt, auf Goldzähne untersucht, entsprechend gekennzeichnet und anschließend in der Gaskammer ermordet.
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