Rathausausstellung 2003 -Tafel 16: KZ Neuengamme und Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg
Tafel 16 der Ausstellung „’KolaFu’ - ein Ort der Willkür und Gewalt. Zur Geschichte des Konzentrationslagers und der Strafanstalten Fuhlsbüttel 1933 – 1945“, die im Frühjahr 2003 im Hamburger Rathaus zu sehen war, setzt sich mit der Bedeutung des KZ Neuengamme für die Hamburger Justiz auseinander. Die Hamburger Gestapoleitstelle und das SS- und Polizeigericht XII veranlassten Hinrichtungen ausgesuchter Gefangener im KZ Neuengamme. Aber auch die Hamburger Justiz nutzte Neuengamme nach der Zerstörung der Richtstätte im Untersuchungsgefängnis mehrere Wochen lang als Hinrichtungsort. Als das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel 1943 überfüllt war, ging die Gestapo dazu über, Gefangene als „Polizeihäftlinge“ in das KZ Neuengamme zu überstellen. Diese bildeten in Neuengamme eine gesonderte Häftlingsgruppe mit eigener Nummerierung und Kennzeichnung. Bei dem so genannten Arbeitserziehungslager der Gestapo Hamburg in Wilhelmsburg handelte es sich um ein KZ-ähnliches Straflager, in das die Gestapo Männer und Frauen, die wegen „Arbeitsunlust“ oder „Arbeitsvertragsbruch“ denunziert worden waren, für eine begrenzte Zeit einweisen ließ.
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