Rathausausstellung 2026 - Tafel 33: Zurückgeben | Town-hall Exhibition 2026 - Panel 33: Restitution
Geraubte Kulturgüter in Hamburger Museen und Bibliotheken Hamburger Museen haben sich während des Nationalsozialismus auf vielfältige Art am Eigentum von NS-Verfolgten bereichert. In ihren Sammlungen befinden sich bis heute geraubte Objekte vor allem aus jüdischem Besitz. Nach Kriegsende konnten Überlebende und Angehörige von Ermordeten eine Rückgabe ihres Eigentums beantragen. Die Antragsfrist endete 1958. 41 Jahre später verpflichtete sich die Bundesregierung in der »Washingtoner Erklärung« zum Auffinden und zur Rückgabe von »NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut«. Seitdem untersuchen in Hamburg mehrere Museen, die Kunsthalle und die Staatsbibliothek die Provenienz – also die Herkunft – ihrer Sammlungen. Nach individueller Prüfung erstatten sie geraubte Objekte an Nachkomm*innen der Verfolgten zurück.
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