Rathausausstellung 2026 - Tafel 06: Ausgegrenzt aus dem Kulturbetrieb | Town-hall Exhibition 2026 - Panel 06: Excluded from cultural life
1933 erließ das NS-Regime Gesetze, um im ganzen Reich politische Gegner*innen und Menschen jüdischer Herkunft aus dem Staatsdienst zu entfernen. Dazu zählten auch Angestellte der Museen und Theater. Die 1933 neu gegründete Hamburger Kulturverwaltung wies auch private Künstlervereine an, jüdische Mitglieder auszuschließen. Künstler*innen durften nur noch als Mitglied der Reichskulturkammer tätig sein. Ein Ausschluss kam einem Berufsverbot gleich. Dies betraf auch viele Sinti*ze und Rom*nja. Im Widerstand engagierte Künstler*innen drohte die Festnahme. Etliche gingen ins Exil, manche starben in Haft. 1938 wurde allen Jüdinnen und Juden das Betreten kultureller Einrichtungen verboten. Drei Jahre später begannen die Deportationen in die Ghettos und Vernichtungslager.
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