„Vorbeugehäftlinge“ und „Sicherheitsverwahrte“

Etwas mehr als die Hälfte der ca. 9200 deutschen Häftlinge im KZ Neuengamme hatte die Kriminalpolizei auf der Grundlage des „Vorbeuge-Erlasses“ vom 14. Dezember 1937 als „Kriminelle“ eingewiesen. Zu ihnen gehörten auch die ersten 100 Häftlinge, die im Dezember 1938 ankamen. Im KZ wurden sie als „Berufsverbrecher“ (BV) bezeichnet und mit einem grünen Winkel gekennzeichnet. Schon mehrere kleine Diebstahls- oder Betrugsdelikte konnten zur Einlieferung führen, auch wenn die Strafen bereits verbüßt waren. Außerdem lieferte die Justiz nach einer Vereinbarung vom 18. September 1942 zwischen Justizminister Thierack und dem Reichsführer SS Himmler Strafgefangene zur „Vernichtung durch Arbeit“ an die SS aus. Diese Häftlinge wurden im KZ ab Ende 1942 als „Sicherungsverwahrte“ (SV) bezeichnet. Sie trugen den grünen Winkel mit der Spitze nach oben.

„Ich sollte am 15.11.1941 [aus dem Gefängnis] entlassen werden, kam aber nicht auf freien Fuß, sondern ins Polizeipräsidium Bremen [...]. Nach fast sechs Wochen kam ich im Januar 1942 nach Neuengamme.“

Hermann Weiss, ehemaliger deutscher Häftling, war ab Dezember 1941 im KZ Neuengamme (u.a. Außenlager Hannover-Misburg) inhaftiert. Bericht, 2.5.1962.

Schutzhaftbefehl Rudolf Essers der Geheimen Staatspolizei auf rosanen Papier.
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